Regelauslegung zu Art 7 (28.03.2017)
Zurücksetzen des Wurfkreises
Es darf unter Beachtung des Reglements, Art. 7 in jede beliebige Richtung gespielt werden.
Bei der nächsten Aufnahme wird die Zielkugel (ZK) aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem die ZK am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen:
- Die neue Lage des Wurfkreises wäre weniger als 1 m von einem Hindernis entfernt.
- Die neue Lage des Wurfkreises wäre weniger als 2 m vom nächsten benutzten Wurfkreis entfernt.
- Es wäre nicht möglich, die ZK in keine Richtung auf eine gewünschte, regelgerechte Entfernung zu werfen / bzw. zu platzieren.
In den ersten beiden Fällen muss der Wurfkreis in Wurfrichtung der letzten Aufnahme verlegt werden, so dass die Mindestabstände eingehalten werden und die ZK auf die gewünschte, regelgerechte Entfernung geworfen bzw. platziert werden kann; aber nicht weiter.
Im Fall 3 kann die Zurücklegung des Wurfkreises erfolgen.
In allen drei Fällen gilt:
- Das Zurücklegen des Wurfkreises ist nur möglich, wenn entgegen der Spielrichtung der vorherigen Aufnahme gespielt wird.
- Das Team mit dem Recht, die ZK zu werfen kann die Spielrichtung wählen und ggf. den Wurfkreis zurücklegen. Gelingt es nicht die Zielkugel gültig zu platzieren, wird diese der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die die Zielkugel dann auf jede gültige Position des Terrains legen darf. Sie kann auch den Wurfkreis unter den im Reglement genannten Bedingungen zurücklegen, sollte es nicht möglich sein, aus dem zuvor positionierten Kreis die Zielkugel auf größtmögliche Entfernung zu werfen.
Auch beim erstmaligen Platzieren des Wurfkreises im Spiel sind alle regelgerechten Abstände zu einem Hindernis oder einem anderen benutzten Wurfkreis einzuhalten.
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