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Artikel 18 - Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld

Keinesfalls dürfen Kugeln während eines Spiels zur Probe geworfen werden, auch nicht auf benachbarten freien Bahnen. Spieler, die sich nicht an diese Vorschrift halten, können mit den im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 35 vorgesehenen Maßnahmen belegt werden.

Kugeln, die im Verlauf einer Aufnahme das zugeteilte Spielfeld verlassen, sind gültig (ausgenommen Artikel 19 findet Anwendung).

 

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