Artikel 4 - Lizenzen
Vor Beginn eines Wettbewerbs muss jeder Spieler seine Lizenz oder ein Dokument nach den Bestimmungen seines Verbandes vorlegen, das seine Identität und seine Verbandszugehörigkeit nachweist.1)
1) Er muss die Lizenz ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht bei der Turnierleitung hinterlegt ist.
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